Satzung
|
§1
Hackedicht ist Pflicht! |
§2
Ziel der regelmäßigen Treffen ist, (neue) billige, dubiose,
abgewrackte, ... Kneipen kennen zu lernen, die man im Normalfall nicht
betreten würde und dabei Leute kennen zu lernen, die man im Normalfall
nicht kennenlernen würde. |
§3
In jeder Kneipe wird mindestens 1 und höchstens 5 Kölsch getrunken. |
§4
Alle Mitglieder sind verpflichtet, abwechselnd Gäste der besuchten
Kneipe in ein gepflegtes, emotionales, spannendes Gespräch zu verwickeln. |
§5
Treffen finden regelmäßig einmal im Quartal statt. |
§6
Jeder Abend beginnt in der Kölner Südstadt. |
§7
In jedem Etablissement wird mindestens einmal entweder Sion oder Gilden-Kölsch
(ggfs. auch beide) positiv erwähnt – auch wenn der örtliche
Ausschank eine andere Meinung vertritt. |
§8
Bewerber für eine Neumitgliedschaft sind verpflichtet, dem individuell
vom Vorstand bestimmten Aufnahmeritual Folge zu leisten. |
§9
Nach jedem Treffen wird die „Personality of the Day“ gekürt.
Das Club-Mitglied, das diese Person angesprochen hat, ist berechtigt
und verpflichtet, beim nächsten Treffen die goldene Anstecknadel
zu tragen. Alle „Personalities“ werden online in der ewigen
Hall of Fame veröffentlicht. |
§10
Es ist nicht erlaubt, und auch nicht im Sinne des Clubs, Weihnachtsbäume
zu entwenden. |
§11
Mitglieder, die bei einem Regelverstoß erwischt werden, sind verpflichtet,
eine Tresörsche-Frikadelle zu essen. Eine daraus resultierende
Lebensmittelvergiftung muss in Kauf genommen werden und liegt nicht
in der Verantwortung des 1.KSKG E.V.
|
Kölner
Südstadt, 07.03.2007 |